VERSCHÄRFUNG DER CORONA-MASSNAHMEN
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 strengere Corona-Massnahmen beschlossen.
Sportbetriebe müssen ab Dienstag, 22. Dezember 2020 schliessen – das heisst, dies betrifftauch das Schiesssportzentrum Teufen AR für alle Trainings von Schiesssportvereinen und Einzel-Schiesssportler.
Ausnahmen:
Für den Leistungs- bzw. Spitzensport des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV) ändert sich nichts – grundsätzlich gelten die Richtlinien des Bereiches Spitzensport und der Nachwuchsförderung des SSV.
Polizei:
Das Bundesamt für Sport (BASPO) erlaubt der Polizei ihre Ausbildung durchzuführen, weil unseren Gesetzeshüter bekannt ist, welche erforderlichen Massnahmen nötig sind, damit sich die Corona-Lage nicht verbreitet.
Die Massnahmen sind befristet bis 22. Januar 2021.
Die Besonderheiten des eigenen Kantons AR sind zu beachten. Es gelten die kantonalen Richtlinien.
Sollte sich die Corona-Lage in der Schweiz verschlechtern, will der Bundesrat rasch weitere Massnahmen ergreifen können.
Am 30. Dezember wird er eine Zwischenbilanz ziehen.
