Gemäss unseren Statuten gelten folgende Artikel für eine Mitgliedschaft:
Art. 3. Erwerb
Jede natürliche und juristische Person sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich zu Zweck und Zielen der Genossenschaft bekennt, kann Mitglied werden. Zur Erlangung der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber persönlich unterzeichneten Erklärung, in welcher die Anerkennung der Statuen enthalten sein muss.
Zum Beitritt bedarf es der übernahme mindestens eines Anteilscheins von CHF 250.- Dieser Anteilschein ist zugleich Urkunde über die Mitgliedschaft.
Art. 8. Anteilscheine
Jedes Mitglied der Genossenschaft ist zur übernahme mindestens eines Anteilscheins von CHF 250.- verpflichtet. Es werden Anteilscheine von CHF 250.-, CHF 500.- und CHF 1000.- ausgestellt. Die Verwaltung setzt eine angemessene Frist zur Einzahlung der gezeichneten Anteilscheine.
Art. 9. Nutzungsrecht
Vereine, die Anteilscheine an der Genossenschaft im Wert von mindestens CHF 20’000.- besitzen und gleichzeitig ihre eigene Infrastruktur aufgeben, haben ein unentziehbares, entgeltliches Benutzungsrecht an der Indoor – Schiessanlage. Das Gleiche gilt für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anteilscheine an der Genossenschaft im Wert von mindestens CHF 50’000.- besitzen. Das Entgelt wird im Benützungstarif geregelt.
Wie werde ich Genossenschafter?
So einfach geht’s!
Drucken Sie den Zeichnungsschein aus; wählen Sie den für Sie zutreffenden Betrag aus und senden den mit Ihrer Unterschrift versehenen Zeichnungsschein an uns zurück. Sofort nach erhalt Ihrer Einzahlung werden wir Ihnen den Anteilschein mit den Statuten zustellen.
Herzlichen Dank!